Sie möchten einen Gutschein kaufen?
Ein Geschenk, mit dem man Freizeit und Sport verschenkt ist immer eine gute Idee. Einen tanzGUTschein erhalten Sie bei uns in den Studios Puchheim (für Puchheim) und Dachau (für Dachau und Markt Indersdorf).
Kommen Sie zu unseren Öffnungszeiten vorbei, zahlen bequem in bar oder per EC und nehmen den Gutschein gleich mit.
Laufzeit:
Wir stellen unsere Gutscheine mit der Laufzeit von 3 Jahren laut §§ 195, 199 BGB aus.
Da wir ein Dienstleistungsunternehmen sind können sich innerhalb der Laufzeit die Kursgebühren aufgrund Lohn-, Energie- und Mietkosten erhöhen. Wenn das der Fall ist, dann muss bei der Einlösung des Gutscheins die Differenz nachbezahlt werden. Ist der Wert des Gutscheins nicht auf ihm verzeichnet, sondern nur ein Kurs, dann können Sie den Geldwert Ihres Gutscheins telefonisch bei uns erfragen. Bisher hatten wir eine darauf begründete Kursbeitragerhöhung innerhalb von 12 Jahren, diese war am 01.07.2015.
Wer kann einen Gutschein einlösen?
Jeder, der einen Gutschein vorlegt, kann ihn einlösen. Der Gutschein ist ein sogenanntes kleines Inhaberpapier gem. § 807 BGB, das jeden, der es in Händen hält, zu seiner Geltendmachung berechtigt. Selbst, wenn ein Gutschein für eine bestimmte Person ausgestellt wird, kann der Aussteller an jede andere Person leisten, die ihm den Gutschein vorlegt.